DER SONDERKINDERGARTEN

Im Sonderkindergarten von LE BOSQUET werden Kinder mit Behinderungen betreut (allgemeine Entwicklungsverzögerung, Sprachstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Autismus, Mehrfachbehinderungen, kognitive und/oder motorische Entwicklungsverzögerung).

Im Sonderkindergarten werden in der Regel Kinder ab 4 Monaten bis zum Vorschulalter betreut.

Der Sonderkindergarten von LE BOSQUET ist eine der wenigen Institutionen im Kanton Freiburg, welche die Betreuung von Kindern mit Behinderungen im Vorschulalter anbietet.

Öffnungszeiten

Der Sonderkindergarten LE BOSQUET ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.15 Uhr geöffnet.

Die Präsenztage (mind. 2 Tage) und -zeiten werden für jedes Kind bei Abschluss des Betreuungsvertrags mit den Eltern vereinbart.

[PDF] – Kalender der jährlichen Betriebsferien des Sonderkindergartens.

Mahlzeiten

Während der Mahlzeiten kann jedes Kind in der ihm gemässen Weise lernen, selbständiger zu werden. Die Kinder werden je nach ihren Fähigkeiten eingeladen, neue Lebensmittel kennen zu lernen und zu geniessen.

Die Mahlzeiten werden in der Küche von LE BOSQUET zubereitet. Die den Kindern angebotenen Menüs garantieren eine gesunde und ausgewogene Ernährung.

 

[PDF] – Menüs der Woche

Aktivitäten

Die verschiedenen Aktivitäten, die den Kindern mit Behinderungen angeboten werden, dienen der Förderung und Entwicklung der Kompetenzen des einzelnen Kindes gemäss seiner besonderen Situation und sollen

  • dem Kind helfen, das im Sonderkindergarten Gelernte im Alltag zu Hause anzuwenden (Sozialisierung, Ernährung, Schlaf, Sauberkeit, Selbständigkeit)
  • die Integration des Kindes je nach seinen Möglichkeiten in eine nicht spezialisierte Kita ermöglichen
  • es dem Kind ermöglichen, das für seinen Schuleintritt Nötige zu lernen
  • das Kind und seine Eltern auf den Wechsel der Betreuungsstruktur vorbereiten und einen reibungslosen Übergang gewährleisten.

Dem Sonderkindergarten LE BOSQUET ist der Kontakt der Kinder mit der Natur sehr wichtig. Der grosse Garten eignet sich ideal für spielerische Aktivitäten im Freien und um die hier wachsenden Pflanzen und Bäume kennen zu lernen. Zudem ist der Garten der Ort, wo sich die im Verein LE BOSQUET betreuten Kinder der Kindertagesstätte, der Schulergänzenden Betreuung, des Sonderkindergartens und des Internats der Sozialpädagogischen Abteilung begegnen.

Die den betreuten Kindern angebotenen Aktivitäten werden durch verschiedene therapeutische Massnahmen ergänzt (Bobath-Konzept, Basale Stimulation nach Andreas Fröhlich, etc.).

Ruhezeiten

Im Sonderkindergarten LE BOSQUET wechseln sich aktive und Ruhezeiten ab. Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen achten auf den Rhythmus der Kinder und helfen ihnen, die Bedürfnisse der anderen wie ihre eigenen zu respektieren und sich zu schützen.

Den Kindern stehen Schlafräume zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Der Sonderkindergarten arbeitet eng mit den Eltern zusammen. Der tägliche Austausch, Gespräche und Standortbestimmungen erlauben es, gemeinsame Projekte und Ziele festzulegen. Dieser stabile, geordnete und Geborgenheit vermittelnde Rahmen begünstigt die Entwicklung und Entfaltung des Kindes.

Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begleiten die Eltern im Prozess des Akzeptierens der Behinderung. Sie unterstützen und beraten die Eltern bei Schwierigkeiten.

Die Eltern können sich jederzeit an die Leiterin des Sonderkindergartens LE BOSQUET wenden.

Arbeit im Netzwerk

Ergänzend zur Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt die Begleitung mit einem Netzwerk von Fachleuten wie:

  • Ansprechpartner des Früherziehungsdienstes FED
  • Ärzte
  • Mütter- und Väterberater/innen
  • Physiotherapeut/innen
  • Ergotherapeut/innen
  • Psychomotoriktherapeut/innen
  • Logopäd/innen
  • Musiktherapeuten
  • Ansprechpartner des Jugendamts JA
  • etc.
Personal

Das pädagogische Team besteht aus Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Gesundheitsfachleuten und pädagogischen Hilfskräften.

LE BOSQUET arbeitet mit Ausbildungsstätten und Berufsschulen zusammen.

Auf die Weiterbildung der Angestellten wird grosser Wert gelegt.

Tarife

Der Kanton Freiburg subventioniert die Betreuungseinrichtung. Der Anteil der Eltern an den Betreuungskosten beträgt CHF 13.50 pro reservierten oder in Anspruch genommenen Tag.